Neue Seesicherheitsregeln betreffen Gefahrgut und verlorene Container
Zu den am 1. Januar wirksam werdenden IMO-Regeln gehören IMDG-Änderung 42-24 und die Meldepflicht für verlorene Container.
Der überarbeitete IMDG-Code mit Änderung 42-24 wurde für gefährliche Güter in verpackter Form bei der Beförderung auf See verbindlich. Unabhängig davon führten SOLAS- und MARPOL-Änderungen Meldepflichten für über Bord verlorene Frachtcontainer ein.
Die Container-Meldepflicht betrifft hauptsächlich das Schiff und die zuständigen Behörden. Für Versender bleibt die korrekte Erkennung gefährlicher Güter eine praktische Priorität, darunter Batterien und Chemikalien, die nicht einfach als gewöhnliches Zubehör beschrieben werden dürfen.
Quellen
IMO · Offizielle Mitteilung →Die Daten beziehen sich auf die Meldung oder das Inkrafttreten. Archivberichte ersetzen weder ein aktuelles Frachtangebot noch eine warenbezogene Zollprüfung.