EU-Zoll auf Kleinsendungen mit geringem Wert tritt in Kraft
Der vorläufige Zoll von 3 EUR wird je Warenkategorie berechnet; die Mehrwertsteuer ist davon getrennt.
Der vorübergehende EU-Zoll auf Kleinsendungen mit geringem Wert gilt seit dem 1. Juli 2026. Die bisherige Zollbefreiung bis 150 EUR kann nicht mehr als pauschale Zusage zollfreier Sendungen dienen.
Der Rat beschreibt einen Betrag von 3 EUR für jede zolltarifliche Warenkategorie im Paket, vorläufig bis zum 1. Juli 2028 und mit möglicher Verlängerung. Das Zusammenlegen von Paketen hebt unterschiedliche Warenkategorien nicht auf.
Quellen
EU · Offizielle Mitteilung →Die Daten beziehen sich auf die Meldung oder das Inkrafttreten. Archivberichte ersetzen weder ein aktuelles Frachtangebot noch eine warenbezogene Zollprüfung.