EU-Verpackungsregeln gelten nun; weitere Vorgaben folgen schrittweise
Der neue Rahmen betrifft Zusammensetzung, Abfallvermeidung und Recyclingfähigkeit; wichtige Ziele folgen teilweise 2030.
Die Europäische Kommission teilte mit, dass die neuen Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle ab dem 12. August gelten. Sie stellen Anforderungen an Verpackungen auf dem EU-Markt und sollen unnötiges Material und Leerraum reduzieren sowie Wiederverwendung und Recycling fördern.
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: Die Mitteilung nennt für 2030 Meilensteine zur Recyclingfähigkeit und Beschränkungen bestimmter Einwegformate. Unternehmen sollten heutige Anforderungen von späteren Fristen unterscheiden, statt alle langfristigen Ziele als sofort geltend zu behandeln.
Quellen
European Commission · Offizielle Mitteilung →Die Daten beziehen sich auf die Meldung oder das Inkrafttreten. Archivberichte ersetzen weder ein aktuelles Frachtangebot noch eine warenbezogene Zollprüfung.