Kommission veröffentlicht Zollleitlinien für geringwertige Einfuhren
Anmeldeverfahren und zolltarifliche Einreihung beeinflussen die Behandlung.
Die Kommission veröffentlichte am 8. Juni den Rechtstext und praktische Leitlinien zum bevorstehenden vorübergehenden Zoll auf geringwertige Einfuhren.
Die Leitlinien unterscheiden Zoll von anderen Gebühren und behandeln Anmeldeverfahren sowie anwendbare Präferenzregelungen. Der angemeldete Gesamtwert allein bestimmt die endgültigen Abgaben nicht.
Quellen
EU · Offizielle Mitteilung →Die Daten beziehen sich auf die Meldung oder das Inkrafttreten. Archivberichte ersetzen weder ein aktuelles Frachtangebot noch eine warenbezogene Zollprüfung.